Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bescheren Anlegern Vorteile im 5-stelligen Bereich
Die vorzeitige Lösung aus Darlehensverträgen ist für Kreditnehmer meist eine sehr teuere Angelegenheit. Die Banken überziehen Ihre Kunden als Gegenleistung für die Entlassung aus den Verträgen meist horrende Vorfälligkeitsentschädigungen. Vielen Anlegern kann geholfen werden, sich kostengünstig oder sogar völlig kostenlos aus den Darlehensverträgen zu lösen.
Der Wunsch nach vorzeitiger Beendigung eines Darlehensvertrages kann verschiedene Gründe haben und ist aufgrund der derzeit herrschenden Niedrigzinsphase meist eine lukrative Möglichkeit für Anleger, sich aus den hohen Jahreszinsen mit meist sehr langer Laufzeit zu lösen. Eine Umfinanzierung lohnt sich jedoch nur für den Fall, dass kostengünstig aus dem Altvertrag ausgestiegen werden kann. Finanzielle Vorteile im hohen 5-stelligen Bereich können für die Anleger mit einer optimalen rechtlichen Betreuung erzielt werden. Die Banken versuchen die Umfinanzierung mit völlig überzogenen, der Höhe nach nicht nachvollziehbaren Vorfälligkeitsentschädigungen zu verhindern. Die Lösung für dieses Problem bietet meist die Widerrufsbelehrung.
Jeder Privatdarlehensnehmer besitzt ein gesetzlich vorgeschriebenes Widerrufsrecht. Binnen 14 Tagen können sich Anleger ohne Angabe von Gründen, völlig kostenneutral aus dem Darlehensvertrag lösen. Die Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn dem Darlehensnehmer eine korrekte Widerrufsbelehrung zugegangen ist. Enthält eine Widerrufsbelehrung Fehler, verwirrt den Anleger oder klärt nicht vollständig über seine Rechte und Pflichten im Falle eines Widerrufes auf, beginnt die Frist niemals zu laufen, sodass der Darlehensvertrag auch noch nach Jahren widerrufen werden kann. Die Rechtsfolge ist, dass sämtliche gegenseitigen Leistungen zurückgewährt werden müssen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung hingegen entfällt vollständig. Die Erfahrung zeigt, dass ein Großteil der verwendeten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft ist. Nach einer Statistik der Verbraucherzentrale Hamburg sind bis zu 80 % der von den Banken verwendeten Widerrufsbelehrungen mit groben Fehlern behaftet.
Reagieren Sie jetzt. Die Kanzlei Ritzer, Gelhorn und Reber mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht prüft Ihre konkreten Erfolgsaussichten und setzt sich mit höchstem Engagement für Ihre Rechte ein.
Kontaktieren Sie uns kostenlos unter der
0841 1310
Wir kämpfen für Ihr Recht