Das Vertragsrecht umfasst sämtliche zivilrechtlichen Vertragstypen – darunter Arbeits-, Kauf-, Dienstleistungs-, Werk-, Miet-, Fernabsatz- und Reiseverträge.
Rechtsanwältin Elisabeth Ritzer berät und vertritt Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei:
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das rechtssichere Zustandekommen von Verträgen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Ausarbeitung von Vertragsbedingungen sowie bei Verhandlungen – mit dem Ziel, Risiken bei der Vertragserfüllung frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Eine fundierte Beratung ist vor allem im Arbeitsrecht und Mietrecht entscheidend, um unzulässige Klauseln zu vermeiden.
Bei bereits eingetretenen Vertragsverletzungen setzen wir Ihre Rechte konsequent durch: von der Klärung der geänderten Pflichtenlage über Gewährleistungsrechte (Rückabwicklung, Kündigung) bis hin zur Geltendmachung von Schadensersatz.
Wir beraten Sie
Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne bei Ihren Anliegen und setzen
sich mit höchstem Engagement für Ihre Rechte und Belange ein.
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