Als erfahrener Schwerpunktanwalt im Immobilienrecht ist Rechtsanwalt Reber Ihr zentraler Ansprechpartner in Ingolstadt. Wir beraten Käufer wie Verkäufer bei allen rechtlichen Fragen rund um den Immobilienkauf und -verkauf – von der Prüfung notarieller Kaufverträge über Finanzierungsmodelle bis hin zur Vertretung gegenüber Banken, Sparkassen und beim vorzeitigen Lösen aus Darlehensverträgen.
Unsere immobilienrechtliche Expertise umfasst unter anderem die Begleitung beim Immobilienverkauf, die Beratung zur Finanzierung, die Anfechtung und den Widerruf von Immobilien- und Bauverträgen, die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei arglistiger Täuschung, die Unterstützung bei verdeckten Mängeln sowie eine Rundum-Betreuung vom ersten Finanzierungsschritt bis zum finalen Kaufabschluss.
Durch fundiertes Fachwissen und langjährige Praxis im Immobilienrecht sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte in jeder Phase geschützt werden und Sie rechtlich abgesichert entscheiden können.
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Vertrauen Sie auf Rechtsanwalt Tobias Reber
Rechtsanwalt Tobias Reber, spezialisiert auf Immobilienrecht, setzt sich engagiert dafür ein, dass Sie Ihre Ansprüche beim Immobilienkauf oder -verkauf umfassend durchsetzen können. Da Streitigkeiten rund um eine Immobilie schnell erhebliche finanzielle Folgen haben können, sollten Sie frühzeitig auf die Unterstützung eines erfahrenen Immobilienrechtsanwalts setzen.
Wurden Ihnen vor Abschluss des Kaufvertrags versteckte Mängel arglistig verschwiegen, besteht die Möglichkeit, den notariellen Immobilienkaufvertrag rechtlich wirksam anzufechten. Eine erfolgreiche Anfechtung führt zur Rückabwicklung des gesamten Vertrages: Der Verkäufer trägt sämtliche damit verbundenen Kosten und schuldet darüber hinaus Schadensersatz für die Täuschung.
Wann liegt eine arglistige Täuschung vor?
Eine arglistige Täuschung beim Immobilienkauf kann sowohl durch falsche Angaben des Verkäufers als auch durch das Verschweigen versteckter Mängel entstehen. Ob ein später entdeckter Mangel die Anfechtung des Kaufvertrags oder Schadensersatzansprüche rechtfertigt, hängt stets vom Einzelfall ab und sollte durch einen spezialisierten Anwalt geprüft werden.
Bei verdeckten Baumängeln, die für den Käufer nicht erkennbar sind, besteht eine klare Aufklärungspflicht des Verkäufers. Ein typisches Beispiel ist ein früherer Wasserschaden: Werden lediglich die sichtbaren Spuren beseitigt, die Ursache jedoch nicht fachgerecht behoben und diese Umstände beim Vertragsabschluss verschwiegen, können sowohl Schadensersatz als auch die Anfechtung des notariellen Kaufvertrages in Betracht kommen.
Rechtsanwalt Tobias Reber, spezialisiert auf Immobilienrecht, berät Sie hierzu kompetent in Ingolstadt und Umgebung.
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Die Kosten einer Erstberatung im Immobilienrecht durch einen spezialisierten Anwalt unserer Kanzlei richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und beziffern sich auf maximal 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer. In einem ersten Gespräch werden Sie umfassend über sämtliche Ihnen zustehenden Rechte und Pflichten beim Immobilienkaufvertrag beraten. Gemeinsamen mit einem renommierten Rechtsanwalt für Immobilienrecht erarbeiten Sie eine optimale Strategie, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
Sie erreichen uns zur Vereinbarung eines Beratungstermins unter der 0841 / 1310 oder über unser Kontaktformular.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so klären wir für Sie gerne die Deckungszusage zum Thema Immobilienrecht. Haben Sie durch notariellen Kaufvertrag eine gebrauchte Immobilie erworben, um diese selbst zu beziehen, ist eine Beratung grundsätzlich dem allgemeinen Zivilrecht zuzuordnen. Die Chancen, dass die Kosten für die Beratung bzw. Vertretung durch die Rechtsschutzversicherung übernommen werden, stehen in diesem Falle sehr gut.
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sich mit höchstem Engagement für Ihre Rechte und Belange ein.