Bank- und Kapitalmarktrecht

Wir sind bundesweit für Sie tätig

Ihr kompetenter Ansprechpartner zum Thema Bank- und Kapitalmarktrecht in ganz Deutschland

Das Bank- und Kapitalmarktrecht spielt in der modernen Welt eine immer größere Rolle. Bei Problemen und rechtlichen Streitigkeiten mit Banken und Sparkassen kämpfen wir nicht nur in Ingolstadt und Umgebung für Ihr Recht. Unsere Rechtsanwälte sind in diesem Bereich bundesweit für Sie tätig. Da erforderliche Unterlagen bequem per Mail übersandt werden können, genügt oft ein ausführlicher Telefontermin, um eine optimale Strategie zu entwickeln und Ihre Rechte kompromisslos durchzusetzen.

Kontaktieren Sie uns

Individuelle Beratung durch fachkometente Rechtsanwälte

Eine kompetente, auf die einzelnen Bedürfnisse zugeschnittene Beratung im Bereich der Geldanlage oder Immobilienfinanzierung findet man nur noch selten. Die Kreditinstitute oder freie Vermögensberater sind meist nur auf den eigenen Vorteil bedacht und benachteiligen die eigenen Kunden.

Bekannte Themen wie die Rückforderung unzulässiger Bearbeitungsgebühren – unter anderem bei Privatdarlehen, Immobilienfinanzierungen oder Bausparverträgen gehören zum alltäglichen Geschäft unserer Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht. Sind Sie aufgrund finanzieller Veränderungen zu einer Umfinanzierung, Umschuldung oder gar dem Verkauf Ihrer Immobilie gezwungen, unterstützen wir Sie mit größtem Engagement. Vorfälligkeitsentschädigungen fordern wir nicht nur in Ingolstadt und Umgebung erfolgreich für Sie zurück. Durch einen errolgreichen Widerruf Ihres Darlehensvertrages winken nicht selten finanzielle Vorteile im 5-stelligen Bereich.
Hier Gesprächstermin vereinbaren!

Bei Darlehensverträgen

Erfolgreiche Rück­forderungen und finanzielle Vorteile sichern

Bekannte Themen wie die Rückforderung unzulässiger Bearbeitungsgebühren – unter anderem bei Privatdarlehen, Immobilienfinanzierungen oder Bausparverträgen gehören zum alltäglichen Geschäft unserer Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht. Sind Sie aufgrund finanzieller Veränderungen zu einer Umfinanzierung, Umschuldung oder gar dem Verkauf Ihrer Immobilie gezwungen, unterstützen wir Sie mit größtem Engagement. Vorfälligkeitsentschädigungen fordern wir nicht nur in Ingolstadt und Umgebung erfolgreich für Sie zurück. Durch einen errolgreichen Widerruf Ihres Darlehensvertrages winken nicht selten finanzielle Vorteile im 5-stelligen Bereich.
Jetzt professionell beraten werden!

Tipp

Widerruf von Verbraucherdarlehen auch heute noch möglich

Rechtsanwalt Tobias Reber mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bank- & Kapitalmarktrecht bietet Ihnen bundesweit eine zielorientierte und fachkompetende Beratung und Unterstützung bei Ihrem speziellen Problem als auch eine effiziente Prozessvertretung. Für einen Großteil der juristischen Fragestellungen im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts genügt zunächst eine ausführliche telefonische Beratung. Benötigte Unterlagen, wie beispielsweise Ihren Verbraucherdarlehensvertrag oder Bausparvertrag inklusive der möglicherweise fehlerhaften Widerrufsbelehrung können Sie bequem per Mail, Fax oder auf dem Postwege übersenden.
Hier Gesprächstermin vereinbaren!

Beratung in Sachen Bank- und Kapitalmarktrecht – nicht nur in Ingolstadt und Umgebung

Wünschen Sie kompetente Beratung im Bank- und Kapitalmarktrecht? Kontaktieren Sie uns unter der 0841/1310
Ob in Sachen Bankrecht, Erb– oder Familienrecht – Wir kämpfen für Ihr Recht.
Jetzt professionell beraten werden!

Die Schwerpunkte unserer Rechtsanwaltskanzlei umfassen im Bank- und Kapitalmarktrecht folgende Fallgestaltungen:

  • Widerruf von Darlehensverträgen
  • Widerrufsjoker
  • Vorfälligkeitsentschädigung
  • Schadensersatz wegen Falschberatung
  • Kündigung Bausparvertrag, Bearbeitungsgebühren Bausparvertrag
  • Vorzeitige Lösung aus (Kapital-)Lebensversicherungen
  • Schrottimmobilien
  • Prospekthaftung im Bezug auf Fondsbeteiligungen
  • Berechnung korrekter Zinsausschüttungen (zB. bei Sparverträgen mit variabler Verzinsung)
  • Schadensersatz bei stillen Beteiligungen, Nachrangdarlehen etc.
  • Kapitalanlagen jeglicher Art

Hier Gesprächstermin vereinbaren!

Wir beraten Sie

Wir kämpfen für Ihr Recht

Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne bei Ihren Anliegen und setzen
sich mit höchstem Engagement für Ihre Rechte und Belange ein.

+49 (0) 841.13 10