Dieselaffäre erreicht die Daimler AG – Mercedes zu Schadensersatz verurteilt
ein Artikel von Rechtsanwalt Tobias Reber, Partner der Kanzlei Ritzer Gelhorn Reber, Ingolstadt
Wer hat nicht schon davon gehört? Manipulierte Software in zahlreichen Fahrzeugen von VW und AUDI führte zu einer Klagewelle gegen die Automobilhersteller. Die Gerichte sind sich zwischenzeitlich einig, VW und AUDI haben vorsätzlich eine illegale Abschaltvorrichtung installiert, welche die Schadstoffemission auf dem Prüfstand beeinflusst.
Die Folge: Getäuschte und hierdurch Geschädigte Käufer der betroffenen Fahrzeuge erhalten Schadensersatz.
Doch hat tatsächlich nur der VW-Konzern manipuliert? Was ist mit den anderen großen Automobilherstellern wie die Daimler AG mit der Marke Mercedes Benz oder BMW? Rechtsanwalt Tobias Reber mit Tätigkeitsschwerpunkt im Schadensersatzrecht prüft Ihren konkreten Fall und klärt Sie realistisch über Ihre Rechte auf.
Spezialisierte Rechtsanwälte unterstützen Sie beim Kampf auf Schadensersatz gegen Mercedes Benz (Daimler AG)
Es besteht sowohl die Möglichkeit, mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts auf Rückabwicklung des Fahrzeugkaufes bzw Leasingvertrages zu klagen als auch Schadensersatz geltend zu machen.
Selbstverständlich können Sie sich zunächst auch ohne Rechtsbeistand an Mercedes bzw. die Daimler AG wenden. Meist werden jedoch nicht anwaltlich vertretene Geschädigte mit Standardschreiben abgespeist, ohne dass die Automobilhersteller auf Ihren konkreten Fall eingehen.
Die Verzögerungstaktik von Daimler, VW & Co ist leider oftmals erfolgreich und kann dazu führen, dass Ihre berechtigten Ansprüche auf Schadensersatz durch Zeitablauf verjähren. Unsere Kanzlei aus Ingolstadt, welche sich seit über 25 Jahren für die Verbraucherrechte unserer Mandanten einsetzt empfiehlt daher, rechtzeitig einen erfahrenen Anwalt zu kontaktieren, welcher Ihre Ansprüche energisch durchsetzt und gegebenenfalls verjährungshemmende Maßnahmen ergreift. Zögern Sie nicht, Rechtsanwalt Tobias Reber steht Ihnen bei Fragen rund um das Thema Schadensersatz gegen Mercedes Benz jederzeit gerne telefonisch oder persönlich zur Verfügung.
Tel: 0841 1310 Mail: tobias.reber@kanzlei-in.de
Verwendet auch die Daimler AG bei Fahrzeugen der Marke Mercedes Benz eine manipulierte Schadstoffsoftware?
Ja. Mercedes Benz ist im Dieselskandal angekommen. Zahlreiche Modelle der Marke Mercedes werden zurückgerufen, um die unzulässige Abschalteinrichtung zu korrigieren. Die betroffenen Fahrzeughalter werden in aller Regel in Form eines Rückrufschreibens über ein Softwareupdate informiert, mit welchem die unzulässige Softwareeinrichtung beseitigt werden soll. Spezialisierte Rechtsanwälte sehen darin den Versuch, die getäuschten Anleger ruhig zu stellen, um Schadensersatzklagen zu vermeiden.
Das Problem hierbei ist jedoch, dass sämtliche Fahrzeuge, welche auch nur ansatzweise mit manipulierter Schadstoffsoftware in Verbindung gebracht werden, durch die Dieselaffäre einen erheblichen Wertverlust erleiden, welcher durch das Update sicher nicht ausgeglichen wird.
Wir, die Rechtsanwälte Ritzer Gelhorn Reber aus Ingolstadt setzen uns daher für Ihr Recht auf Schadensersatz gegen die Daimler AG ein.
Welche Fahrzeuge von Mercedes Benz sind betroffen
Die Rückrufaktion von Mercedes Benz betrifft aktuell mehrere Motortypen.
Ein Blick in den Fahrzeugschein hilft. Betroffen sind alle Fahrzeuge der Marke Mercedes-Benz, aus den Baujahren 08/2009 bis 09/2018, die einen Motor mit der Motorkennung OM 622, OM 626, OM 640, OM 642 oder OM 651 verbaut haben. Hierzu zählen beinahe alle Modellreihen, vor allem jedoch die Modellreihen C-, E-, GLC-, GLE- und ML-Klasse.
Eine Liste finden Sie unter https://www.daimler.com/dokumente/innovation/sonstiges/1.pdf.
Es ist durchaus möglich, dass weitere Motoren von Mercedes Benz mit unzulässiger Software ausgestattet sind. Es ist stets individuell zu prüfen, ob das Fahrzeug tatsächlich vom Abgasskandal betroffen ist. Hierbei helfen wir Ihnen gerne.
Gerne prüfen unsere Spezialisierten Anwälte mit Hauptsitz in Ingolstadt Ihren konkreten Fall. Hierbei sind wir bundesweit für Sie tätig. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei unter der 0841 1310 und vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin. Aufgrund moderner Kommunikationsmittel, welche in Zeiten der Corona-Pandemie einen noch höheren Stellenwert erlangten, können Sie völlig unkompliziert von zu Hause aus mit unseren Rechtsanwälten kommunizieren.
Manipulation der Software – Was ist passiert?
Im Fall der Daimler AG wurden in vielen Modellen der Marke Mercedes-Benz verschiedene Arten von Manipulationen durch Software zur Senkung des Abgasausstoßes verwendet. Die erste Variante ist das sogenannte „Thermofenster“.
Das Thermofenster ist ein Temperaturbereich, indem die Daimler AG die Abgasreinigung aktiviert hat, außerhalb dieses Bereichs die Abgasreinigung nicht oder lediglich stark vermindert erfolgt.
Der EuGH entschied am 17.12.2020 (C-693/18), dass die Verwendung eines Thermofensters, welches ausschließlich einen kleinen Teil des tatsächlichen Temperaturbereich abdeckt, unzulässig und damit illegal ist.
Die zweite Variante ist die sogenannte „Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung“. Die Kühlmitteltemperatur ist dabei von Bedeutung, da mithilfe der Abgasrückführung nicht nur eine Verringerung des Stickoxidausstoßes erreicht werden soll, sondern die allgemeine Systemtemperatur schneller erhöht wird. Sobald die vorgesehen Systemtemperatur erreicht ist, werden kaum Abgase der Verbrennung zugeführt. Die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung sorgt dafür, dass die Kühlmitteltemperatur während einer Messfahrt auf einem Prüfstand jedoch nur langsam erhöht wird. Hierdurch werden über einen längeren Zeitraum als in der Praxis Abgase der Verbrennung zugeführt, um die geringere Systemtemperatur (schneller) zu erhöhen. Da in der Praxis die Abgase jedoch nicht über einen derart langen Zeitraum der Verbrennung zugeführt werden und die Fahrzeuge hierdurch in der Praxis schneller und mehr Stickoxide ausstoßen, sind die Fahrzeuge nicht so umweltfreundlich wie sie verkauft werden.
Zahlreiche Gerichte sprachen den Kunden der Daimler AG bereits einen Anspruch auf Schadensersatz zu oder verpflichteten im Rahmen des Dieselskandals zur Rückabwicklung der Kaufverträge.
Welche Rechte haben die betroffenen Fahrzeughalter?
Betroffene Fahrzeughalter haben in erster Linie Anspruch auf Schadensersatz. Weiter besteht die Möglichkeit, auf Rückabwicklung zu klagen. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie in Ihrem konkreten Fall und klären Sie über Ihre individuellen Möglichkeiten auf.
Übernimmt> meine Rechtsschutzversicherung die Kosten der anwaltlichen Vertretung gegen Mercedes
Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Dieselaffäre um Mercedes Benz, die Audi AG oder VW sind durch die üblichen Privat- bzw. Zivilrechtsschutzverträge abgedeckt. Gerne übernehmen unsere Rechtsanwälte kostenlos die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Fazit:
Sind Sie Fahrzeughalter eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuges der Daimler AG, Marke Mercedes Benz, so reagieren Sie rechtzeitig. Zahlreiche Geschädigte mit einem Fahrzeug der Marke Audi und VW haben ihre jeweiligen Ansprüche auf Entschädigung in Höhe von mehreren 1000 € „verschenkt“, da diese nicht rechtzeitig mit einem Anwalt gerichtlich geltend gemacht wurden. Zögern Sie aufgrund drohender Verjährung zum Jahreswechsel nicht, einen erfahrenen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung zu beauftragen.
Kontaktieren Sie bei Fragen oder zur Vereinbarung eines individuellen Beratungsgespräches gerne unsere Kanzlei unter der 0841 1310. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte kämpfen für Ihr Recht.
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