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Kündigungsschutzklage: So setzen Sie Ihre Rechte durch

Eine Kündigung trifft selten „zur richtigen Zeit“. Sie wirbelt Pläne durcheinander, erzeugt Druck und stellt die berufliche Zukunft infrage. Genau hier hilft eine klare Strategie – rechtlich sauber, taktisch klug und schnell umgesetzt. Mit einer Kündigungsschutzklage prüfen und verteidigen wir Ihre Position vor dem Arbeitsgericht, bewahren Fristen, schaffen Verhandlungsspielräume und sichern Ergebnisse, die Sie wirklich weiterbringen: vom Erhalt des Arbeitsplatzes bis zur fairen Abfindung. In diesem Leitfaden zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie wir mit Ihnen vorgehen – verständlich, strukturiert und konsequent auf Ihr Ziel ausgerichtet.

Kündigungsschutzklage

– wann ist sie sinnvoll und bis wann muss sie eingereicht werden?

Sobald Ihnen eine Kündigung zugeht, läuft die Uhr: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht eingehen. Diese Frist ist zwingend. Wird sie versäumt, wird selbst eine fehlerhafte Kündigung in aller Regel wirksam. Darum ist unser erster Rat immer derselbe: Kommen Sie sofort zu uns, damit wir die Klage rechtzeitig vorbereiten und einreichen können.

Sinnvoll ist die Klage in mehr Fällen, als viele denken. Der Arbeitgeber muss eine Kündigung sozial rechtfertigen – betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt. Bereits formale Fehler (Frist, Schriftform, Betriebsratsanhörung) oder inhaltliche Mängel (unzureichende Sozialauswahl, fehlende Abmahnung, nicht belegte Pflichtverletzung) eröffnen Angriffsflächen. Auch Sonderkündigungsschutz – etwa bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder im Betriebsrat – spielt eine zentrale Rolle. Wir prüfen diese Punkte sofort und legen die optimale Stoßrichtung fest: Rückkehr in den Job, taktische Verhandlung zur Abfindung oder die Bereinigung offener Ansprüche samt qualifiziertem Zeugnis.

Schritt-für-Schritt zur Kündigungsschutzklage

Zunächst sichern wir die Frist und reichen fristwahrend Klage ein – auch dann, wenn noch Unterlagen fehlen. Parallel beantragen wir Akteneinsicht und fordern den Arbeitgeber zur geordneten Darlegung der Kündigungsgründe auf. Dieses frühe, strukturierte Vorgehen verschafft Ihnen Luft und uns eine präzise Faktenbasis.

Im nächsten Schritt analysieren wir die Kündigung im Detail: Liegt eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung vor? Ist die Sozialauswahl nachvollziehbar begründet? Wurden bei verhaltensbedingten Kündigungen vorher wirksame Abmahnungen erteilt? Gibt es mildere Mittel als die Kündigung (Umsetzung, Versetzung, Abmahnung)? Bei fristlosen Kündigungen prüfen wir, ob der Arbeitgeber innerhalb der Zwei-Wochen-Frist gehandelt und ob er den behaupteten „wichtigen Grund“ tatsächlich tragfähig belegt hat.

Es folgt der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht. Hier werden häufig bereits einvernehmliche Lösungen erzielt – etwa die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, eine Abfindung gegen Beendigung zu einem späteren Datum, Freistellung, die Abgeltung von Resturlaub oder eine Zeugnisformel. Kommt es nicht zur Einigung, geht das Verfahren in den Kammertermin über. Dann erarbeiten wir mit Ihnen Beweisanträge, Zeugenstrategien und die argumentative Linie im Detail. Ziel bleibt: Ihr bestes Ergebnis – rechtlich belastbar, wirtschaftlich sinnvoll und zeitlich planbar.

Strategie und Verhandlungstaktik

Nicht jede Auseinandersetzung muss – oder sollte – auf der „maximalen Konfrontation“ geführt werden. Entscheidend ist, was Ihnen nutzt. Darum definieren wir zu Beginn klare Prioritäten: Wollen Sie zurück an den Arbeitsplatz? Ist eine trennungsfreundliche Lösung mit sauberem Zeugnis und Abfindung sinnvoller? Geht es primär um die Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder um die Absicherung einzelner Ansprüche?

Aus diesen Zielen leiten wir die Taktik ab. Manchmal ist Druck im Gütetermin zielführend – zum Beispiel, wenn formale Fehler der Kündigung evident sind. In anderen Fällen wirkt eine ruhige, dokumentenbasierte Argumentation stärker, etwa bei betriebsbedingten Kündigungen, in denen Sozialauswahl und Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten systematisch auseinanderzunehmen sind. Ebenso gewichten wir Reputationsthemen: Wer langfristig in der Branche bleiben will, braucht oft einen geräuscharmen Vergleich mit korrekter Endabrechnung und überzeugender Zeugnisformel. Wir achten darauf, dass Sie in Verhandlungen keine Karten zu früh offenlegen, aber auch nicht unnötig Chancen verstreichen lassen.

Welche Ergebnisse sind mit einer Kündigungsschutzklage realistisch?

Die drei häufigsten Ergebnisse sind: Weiterbeschäftigung, Abfindung oder eine verbesserte Beendigungslösung. Die Weiterbeschäftigung steht rechtlich im Zentrum – die Klage zielt auf die Unwirksamkeit der Kündigung. In der Praxis enden viele Verfahren dennoch mit Abfindungen. Deren Höhe hängt nicht von starren Tabellen ab, sondern von Prozessaussichten, Betriebsgröße, Ihrer Betriebszugehörigkeit, speziellen Schutzrechten und der Beweislastsituation. Wir verhandeln wertebasiert: Je klarer die Risiken für den Arbeitgeber, desto stärker Ihre Abfindungsposition.

Daneben sichern wir „weiche“ Faktoren, die im Alltag enorm wichtig sind: qualifiziertes Arbeitszeugnis mit wohlwollender Schlussformel, korrekte Abrechnung von Boni, Überstunden und Urlaubsansprüchen, Freistellung unter Fortzahlung, Outplacement-Hinweise oder ein neutrales Trennungsnarrativ zur Schonung Ihrer Reputation. Diese Punkte entscheiden häufig über die Qualität des Ergebnisses – wir verlieren sie nie aus dem Blick.

Kündigungsschutzklage:

typische Fehler vermeiden

Die größten Nachteile entstehen meist vor der Klage: vorschnelle Eigenkündigungen, unüberlegte Aufhebungsverträge, verspätete Reaktion auf die Kündigung oder unbedachte E-Mails, die später gegen Sie verwendet werden. Sagen Sie ohne anwaltliche Beratung nichts zur Sache, unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck, und lassen Sie uns sofort Fristen sichern. Ein weiterer Fehler ist, die Ziele zu unklar zu setzen. Wer Wiedereinstellung will, muss sich darauf strategisch ausrichten; wer eine Abfindung anstrebt, sollte auf belastbare Prozessrisiken des Arbeitgebers hinarbeiten, statt „nur“ auf Kulanz zu hoffen. Wir strukturieren diese Entscheidungen gemeinsam – damit Sie den für Sie besten Weg wählen.

Gerne prüfen wir Ihre Kündigung und zeigen Ihnen sofort, welche Schritte jetzt notwendig sind, um Ihre Rechte zu sichern.
Als erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht begleitet Sie Tobias Reber aus Ingolstadt in allen Phasen einer Kündigungsschutzklage – von der ersten Fristenkontrolle über die Analyse der Kündigungsgründe bis hin zur taktisch klugen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht. Unsere spezialisierte Arbeitsrechtsabteilung setzt sich engagiert dafür ein, Ihre Position zu stärken und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Warten Sie nicht ab: Eine frühe anwaltliche Einschaltung verhindert Fehler, nutzt alle Chancen im Verfahren und verbessert Ihre Verhandlungsposition erheblich.

FAQ – Kündigungsschutzklage

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