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Treppenlift
Zulässigkeit des Einbaus eines Treppenliftes
Der gehbehinderte Eigentümer hat ein Recht auf barrierefreien Zugang zu seiner Wohnung. Wenn die Behinderung so stark ist, dass ihm ein Verlassen und Wiederaufsuchen seiner Wohnung im zweiten OG ohne mechanische Steighilfe nur noch unter erschwerten Bedingungen möglich ist, überwiegt dies das Interesse der anderen Eigentümer nicht nur an der Erhaltung des optischen Zustandes des Treppenhauses, sondern sogar an einem rechtlich unbedenklichen und bequemeren Zustand. Deshalb muss nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts München auch hingenommen werden, dass die von der Bayerischen Bauordnung geforderte Mindestbreite der Treppe von einem Meter teilweise nicht eingehalten wird, wenn gleichzeitig wenig Personenverkehr herrscht und auch die Wohnungseingangstüren nicht breiter sind, als die zu erwartenden Engstellen.
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