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Betriebskostenabrechnung
Betriebskostenabrechnung – welche Fehler können nach Fristablauf korrigiert werden?
Formelle Mängel, die zur Unwirksamkeit der Abrechnung insgesamt führen, liegen dagegen vor, wenn auf Grundlage der Abrechnung das richtige Ergebnis nicht ermittelt werden kann, ohne dass die Struktur der Abrechnung geändert wird, wie z. B. bei fehlender Trennung von einzelnen Kostenarten oder Fehlens eines Vorwegabzuges bei gemischt genutzten Gebäuden. In diesen Fällen ist eine erneute Abrechnung bzw. eine Nachbesserung der Abrechnung nur dann fristwahrend und berechtigt den Vermieter zur Geltendmachung von Nachforderungen, wenn er die Mängel der Abrechnung nicht zu vertreten hatte, was z. B. bei Änderung der Rechtsprechung oder unklarer Rechtslage gegeben sein kann.
Quelle: Haus- und Grundbesitzerverein München e .V.
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