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Grillen
Hartes Urteil für Griller
Laufende Verstöße gegen das Grillverbot trotz Abmahnung berechtigen den Vermieter daher zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses (LG Essen a.a.O.). Hilfsweise für den Fall, dass ein anderes Gericht darin noch keinen fristlosen Kündigungsgrund sehen sollte, kann auch eine ordentliche Kündigung, d. h. eine Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist ausgesprochen werden, da nach einem weiteren Urteil des LG Berlin vom 17.11.2000 (64 S 291/00, NZM 2002, 338) schuldhafte Vertragsverletzungen geringeren Gewichts, die für sich genommen nicht zur fristlosen Kündigung berechtigen würden, jedenfalls eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses gem. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB begründen können.
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