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Anfechtung des Mietvertrags

Anfechtung des Mietvertrages bei falscher Selbstauskunft

Vermieter machen den Abschluss eines Mietvertrages häufig von der Abgabe einer sog. Selbstauskunft abhängig, in welcher der Mieter seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen muss. Fragen nach der beruflichen Stellung des Mieters und seinen Einkommensverhältnissen sind zulässig und müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Erklärt der Mieter daher auf ausdrückliche Frage des Vermieters, Designer zu sein und gut zu verdienen, obwohl das tatsächlich nicht zutrifft, so kann der Vermieter den Mietvertrag erfolgreich anfechten (AG Saarlouis, NZM 2000, 459).

Quelle: Haus- und Grundbesitzerverein München e .V.

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