Verbreitete Widerrufsbelehrung der Sparkassen fehlerhaft – Widerruf Ihres Darlehens möglich

Die vorzeitige Lösung aus Immobiliendarlehen ist nicht nur für Kreditnehmer aus Ingolstadt und Umgebung eine sehr teure Angelegenheit. Die Banken überziehen Ihre Kunden bundesweit als Gegenleistung für die Entlassung aus den Verträgen meist mit horrenden Vorfälligkeitsentschädigungen. Vielen Anlegern kann geholfen werden, sich kostengünstig oder sogar völlig kostenlos aus den Darlehensverträgen zu lösen. Die Lösung bietet der Widerruf Ihres Kreditvertrages.

1. Allgemeines

Haben Sie im Zeitraum zwischen 2002 und 2012 einen Kredit aufgenommen, prüfen wir, die Rechtsanwälte Ritzer Gelhorn und Reber, bundesweit für Sie, ob Ihre konkrete Widerrufsbelehrung Ihres Darlehensvertrages Fehler aufweist.
Jeder Privatdarlehensnehmer besitzt ein gesetzlich vorgeschriebenes Widerrufsrecht. Binnen 14 Tagen können sich Verbraucher ohne Angabe von Gründen und völlig kostenneutral aus dem Immobiliendarlehen lösen. Die Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn dem Darlehensnehmer eine korrekte Widerrufsbelehrung zugegangen ist. Enthält eine Widerrufsbelehrung Fehler, verwirrt den Anleger oder klärt nicht vollständig über seine Rechte und Pflichten im Falle eines Widerrufes auf, beginnt die Frist niemals zu laufen, sodass der Darlehensvertrag auch noch nach Jahren widerrufen werden kann. Rechtsfolge eines wirksamen Widerrufes ist, dass sämtliche gegenseitigen Leistungen zurückgewährt werden müssen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung hingegen entfällt vollständig. Die Erfahrung unserer auf das Themengebiet Widerrufsjoker spezialisierten Rechtsanwälte zeigt, dass ein Großteil der von Banken und Sparkassen verwendeten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft ist. Nach einer Statistik der Verbraucherzentrale Hamburg aus dem Jahre 2014 sind bis zu 80 % der von den Banken verwendeten Widerrufsbelehrungen in Immobilienverträgen mit groben Fehlern behaftet.
Reagieren Sie jetzt. Die Kanzlei Ritzer, Gelhorn und Reber mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht prüft Ihre konkreten Erfolgsaussichten einer Umfinanzierung ohne Vorfälligkeitsentschädigung und setzt sich mit höchstem Engagement für Ihre Rechte ein.

2. OLG Nürnberg bestätigt: Verbreitete Widerrufsbelehrung der Sparkassen fehlerhaft

Mit Urteil vom 11.11.2015 bestätigte das OLG Nürnberg, Az. 14 U 2439/15, die Fehlerhaftigkeit einer bei Sparkassen weit verbreiteten Belehrung über das Widerrufsrecht und verpflichtet die Kreditinstitute zur Rückabwicklung des Darlehensvertrages.

Die maßgebliche Belehrung der Sparkassen enthält im Text der Belehrung über die Widerrufsfrist eine Fußnote mit folgender Ergänzung:

„Die Frist im Einzelfall prüfen“

Nach bereits ergangenen Urteilen zu Lasten der Sparkassen durch das OLG Brandenburg (Urteil vom 17.10.2012, Az. 4 U 194/11), das OLG Köln (Urteil vom 23.01.2013, Az. 13 U 218/11), das OLG München (Urteil vom 21.10.2013, Az. 19 U 1208/13) sowie das OLG Karlsruhe (Urteile vom 13.09.2015, 17 U 42/15 und vom 27.02.2015, 4 U 144/14) bestätigt nunmehr auch das OLG Nürnberg, die Fehlerhaftigkeit der Belehrung.

Hiernach stellt diese Fußnote einen inhaltlichen Eingriff in das zum damaligen Zeitpunkt herrschende Muster der Widerrufsbelehrung dar, sodass Vertrauensschutz nicht in Betracht kommt. Kombiniert mit dem in höchster Instanz bereits zahlreich abgeurteilten Fehler, die Frist beginne „frühestens“ mit Aushändigung der Belehrung ist ein Widerruf des Darlehens auch noch nach Jahren wirksam. Das OLG Karlsruhe verneinte in einem derart gelagerten Fall auch das beliebteste Argument der Kreditinstitute, die Verwirkung.

3. Ende des Widerrufsjokers – Die Bankenlobby setzt sich durch

Reagieren Sie jetzt – die Zeit drängt. Am 23.03.2016 tritt ein Gesetz in Kraft, welches die Erklärung des Widerrufes für Altverträge bis spätestens 23.06.2016 ermöglicht. Anschließend ist der Widerruf von älteren Darlehensverträgen trotz Fehlerhaftigkeit nicht mehr möglich.

– mehr zum „Ende des Widerrufsjokers“ lesen Sie hier –

Rechtsanwalt Tobias Reber aus Ingolstadt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht prüft Ihre konkrete Widerrufsbelehrung auf Fehler und klärt Sie umfassend über die Möglichkeit, Ihren Darlehensvertrag auch heute noch zu widerrufen, auf. Finanzielle Vorteile im 5-Stelligen Bereich warten im Einzelfall auf Sie. Reagieren Sie jetzt – es lohnt sich.

Thema:
Widerruf Sparkasse Rechtsanwalt; Verbreitete Belehrung der Sparkassen fehlerhaft; Widerrufsjoker ziehen und kostenlos umfinanzieren

CategoryNews

© 2024 Kanzlei Ritzer Gelhorn Reber | IMPRESSUM | DATENSCHUTZ | Rechtliche Hinweise